§ 19 Sonstige Bestimmungen
1. Soweit in dieser Satzung nichts anderes geregelt ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Die Nichtigkeit einer Bestimmung der vorliegenden Satzung hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
Suche / Softlink
Mitglieder-Login
Newsletter
Unser NEWSLETTER informiert Sie regelmäßig über:
-aktuelle Termine
-die neuesten Verbandsnachrichten
-interessante Fachinformationen und Links zu wichtigen Urteilen.








