§ 12 Organe des Vereins, sonstige Gremien
1. Die Organe des Vereins sind:
a) das Präsidium;
b) die Mitgliederversammlung;
c) die Bundesverbandskonferenz.
2. Sonstige Gremien des Vereins sind:
a) der Beirat;
b) die Arbeitskreise;
c) die Fachgruppen.
3. Bestehen im gesamten Vereinsgebiet rechtlich selbstständige Landesverbände, so kann anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung (Delegiertenversammlung) durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung eingesetzt werden.
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