§ 12 Organe des Vereins, sonstige Gremien

1. Die Organe des Vereins sind:

a) das Präsidium;

b) die Mitgliederversammlung;

c) die Bundesverbandskonferenz.

2. Sonstige Gremien des Vereins sind:

a) der Beirat;

b) die Arbeitskreise;

c) die Fachgruppen.

3. Bestehen im gesamten Vereinsgebiet rechtlich selbstständige Landesverbände, so kann anstelle der Mitgliederversammlung eine Vertreterversammlung (Delegiertenversammlung) durch mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung eingesetzt werden.

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