§ 11 Finanzmittel

1. Das Beitragsaufkommen der ordentlichen Mitglieder des BVBC wird für den BVBC in Höhe von 75 % und den jeweiligen Landesverband, in dessen Gebiet das Mitglied seinen Sitz oder Wohnsitz hat in Höhe von 20 % verwendet. Über Art und Höhe der Verteilung des restlichen Beitragsaufkommens entscheidet die Bundesverbandskonferenz.

 

2. Sonstige Einnahmen stehen dem BVBC allein zu.

 

3. Die zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zu Aufwendungen für Aktivitäten des jeweiligen Landes- oder des Bundesverbandes verwendet werden. Für eine anderweitige Verwendung bedarf es einer 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.

 

Mitglieder-Login

   

Probleme beim Login?

Newsletter

Unser NEWSLETTER informiert Sie regelmäßig über:
-aktuelle Termine
-die neuesten Verbandsnachrichten
-interessante Fachinformationen  und  Links zu wichtigen Urteilen.

Klicken Sie hier!

Unsere Partner

BVBC © 2012