Bilanzbuchhalter international / Bilanzbuchhaltung international
Die Internationalisierung der Rechnungslegung führt in Deutschland vermehrt zu einem entsprechenden Know-how-Bedarf in der Praxis. Die zunehmenden internationalen Verflechtungen und die Veränderungen auf den internationalen Kapitalmärkten zwingen uns, über das Wissensspektrum eines Bilanzbuchhalters hinaus, zu einem multinationalen orientierten Wissensmanagement.
Um am europäischen Binnenmarkt Bestand zu haben wurde die klassische Bilanzbuchhalterprüfung um die internationale Geschäftstätigkeit, dem internationalen Rechnungswesens, dazu gehört vor allem die Rechnungslegung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) und US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles), dem internationalen Steuerrecht und der Fremdsprache Englisch erweitert.
Der Bilanzbuchhalter International findet seine Aufgabe in der Erstellung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.
Diese Aufgabe stellt sich insbesondere, weil Banken, künftige Investoren oder Geschäftspartner den Informationsgehalt von IFRS-Zahlen höher einschätzen, aus Gründen der Vergleichbarkeit deutlich bessere Chancen im Wettbewerb sehen und weil sich erhöhte Vorteile aus der Verknüpfung des externen mit dem internen Reporting ergeben.
Der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften mit Kenntnissen der internationalen Rechnungslegung, dem internationalen Steuerrecht und dem internationalen Finanzmanagement ist in stark steigendem Umfang nachgefragt. Diesen Herausforderungen stellt sich der Bilanzbuchhalter International, weil seit 01.01.2005 kapitalmarktorientierte Konzerne ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen müssen und das in 2004 verabschiedete Bilanzrechtsreformgesetz auch nichtkapitalmarktorientierten Konzernen die Erstellung eines IFRS- Konzernabschlusses ermöglicht. Selbst Einzelabschlüsse können für Zwecke der Offenlegung nach IFRS erstellt werden. Die europäische Unternehmenskultur verändert sich zunehmend durch internationale Fusionen. Die investororientierte Berichterstattung der Kapitalmärkte zwingt das Management, auf internationale Rechnungslegungsstandards umzustellen, um an der Börse und am Neuen Markt zu bestehen. Hier sind internationale Bilanzexperten gefragt.
Damit ist die Weiterbildung/Zusatzprüfung zum Bilanzbuchhalter International die richtige Entscheidung für eine sichere berufliche Zukunft.
Neue Rechtsverordnung
Um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen zukünftig gerecht werden zu können, wurde die IHK-Prüfung zum „Geprüften Bilanzbuchhalter“ novelliert und eine moderne, handlungsorientierte Qualifikation entwickelt. Die Prüfung wurde um die Handlungsbereiche „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“ sowie im Prüfungsfach Steuerrecht um das „internationale Steuerrecht“ erweitert bzw. ergänzt. Mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung zum 01. November 2007 wurde die bis dahin gültige Rechtsverordnung vom 23.09.1990 abgelöst.
Im Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards – Hauptteil“ kann die Prüfung bis zum 31.12.2010 auf Antrag des Prüfungsteilnehmers auf den Grundlagenteil beschränkt werden. Ab dem 01. Januar 2011 ist die Prüfung für den Grundlagen- und Hauptteil verbindlich, die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgabenstellungen soll in der Regel 210 bis 240 Minuten betragen.
Bilanzbuchhalter, die ihre Prüfung nach der Verordnung vom 29.03.1990 erfolgreich abgeschlossen haben, können den Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“ als Zusatzqualifikation erwerben.
Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin muss nachweisen, dass er/sie aufgrund der Kenntnisse und des Beherrschens der Vorschriften der internationalen Rechnungslegung einen Abschluss nach IFRS erstellen kann. Ferner soll er/sie die Befähigung nachweisen, anhand des Abschlusses nach IFRS die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu beurteilen.
In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsgrundschwerpunkte - Grundlagenteil - geprüft werden:
- Kenntnis der Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung,
- Abschlüsse nach internationalen Standards beurteilen können und die Unterschiede zu Jahresabschlüssen nach deutschem Handelsrecht (HGB/DRS) erkennen,
- die Bestandteile eines internationalen Abschlusses und die Gliederung der Bilanz nach IFRS kennen,
- Kenntnis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren Auswirkungen auf die verschiedenen Aktiv- und Passivposten der Bilanz nach IFRS im Vergleich zum deutschen Handelsrecht (HGB/DRS),
- Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren kennen.
- die Funktion des Anhangs und die wesentlichen Angaben kennen,
- Kenntnis von Aufbau und Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung nach der direkten und der indirekten Methode kennen und ihren Informationsgehalt beurteilen,
- Inhalt der Segmentberichterstattung kennen,
- das Ziel der Konzernrechnungslegung verstehen und die verschiedenen Konsolidierungsarten kennen.
In diesem Rahmen können folgende Qualifikationszusatzpunkte - Hauptteil - geprüft werden (optional bis 31.12.2010)
- Kenntnis der Inhalte der Rechnungslegungsstandards IFRS und IAS,
- die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beherrschen und sie auf die Posten der Vermögenswerte, sowie auf die Posten des Eigenkapitals, der Rückstellungen und Verbindlichkeiten anwenden,
- aktive und passive latente Steuern ermitteln und im Abschluss ausweisen,
- Fähigkeit zur Stellung der Bilanz nach IFRS unter Berücksichtigung der bestehenden Ansatz- und Bewertungswahlrechte,
- die Gewinn- und Verlustrechnung nach den verschieden Verfahren aufstellen und das Jahresergebnis bezüglich der Ertragskraft des Unternehmens beurteilen,
- die Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen,
- die Kapitalflussrechnung nach der direkten und indirekten Methode erstellen können und die Entwicklung der Liquidität des Unternehmens beurteilen,
- die Auswahl der primären und sekundären Segmente treffen und den Segmentbericht nach den verschiedenen Formaten erstellen,
- die im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendigen Konsolidierungen durchführen und einen Konzernabschluss nach IFRS erstellen,
- die wesentlichen Unterschiede in der Rechnungslegung zwischen IFRS und US-GAAP kennen und auf den Abschluss anwenden,
- eine Analyse internationaler Abschlüsse durchführen sowie Kennzahlen und Vergleichswerte im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens interpretieren.
Derzeit bieten noch viele Bildungsträger unterschiedliche (Zertifikats-)Lehrgänge, zum Teil mit Prüfung an. Allerdings bestehen hinsichtlich der für Bilanzbuchhalter spezialisierten Lehrgänge zu internationalen Rechnungslegung derzeit noch keine einheitlichen Titelbezeichnungen. So existieren momentan Lehrgänge mit folgenden Bezeichnungen:
- Bilanzbuchhalter International (IHK)
- Bilanzbuchhaltung International (IHK)
Die von den Industrie- und Handelskammern derzeit durchgeführten Prüfungen basieren in der Regel auf § 46 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Besondere Rechtsvorschriften für die Weiterbildung „Bilanzbuchhaltung International“
Ziel der Prüfung
1. Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Weiterbildung im Rahmen internationaler Buchhaltung und Rechnungslegungsvorschriften erworben sind.
2. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dazu führen, dass folgende Aufgaben wahrgenommen werden können:
- Erstellen des Jahresabschlusses nach den IFRS (International Financial Reporting Standards und US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles)
- Erkennen und berücksichtigen der steuerlichen Auswirkungen internationaler Geschäftstätigkeit
- Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs
- Auswerten und interpretieren der Ergebnisse internationaler Geschäftstätigkeiten
IHK Zulassungsvoraussetzungen
1. Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- Eine vor einem öffentlich-rechtlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegte Bilanzbuchhalterprüfung oder Steuerfachwirtprüfung nachweist oder
- Ein erfolgreich abgeschlossenes, fachnahes wirtschaftswissenschaftliches Studium mit den Schwerpunktthemen Bilanzen und Steuern an einer Hochschulrahmengesetz anerkannten Hoch- /Fachhochschule und ausserdem eine zweijährige, einschlägige Berufspraxis nachweist, die der beruflichen Fortbildung in der Bilanzbuchhaltung dienlich ist.
2. Abweichend von 1. kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen







