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Gerne informieren wir Sie jeweils bis zum 15. eines neuen Monats über aktuelle Termine und Neuigkeiten innerhalb des BVBC sowie über wichtige und interessante Kurzinformationen aus dem Rechnungswesen und Controlling.
Themenübersicht
BVBC-Seminartermine
- 09.10.2009
Umsatzsteuer aktuell - Ihr Wissensvorsprung zur Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Berlin - 15.10.2009
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Bad Laasphe - 15./16.10.2009
Die Verwaltung des Anlagevermögens - von den Grundlagen bis zum Jahresabschluss in Bochum - 15.-18.10.2009
Steuerwoche in Stuttgart - 17.10.2009
Anlagevermögen nach IAS/IFRS in Bochum
Weitere Infos zu den BVBC-Terminen:
http://www.bvbc.de/bvbc-aktuell/bvbc-veranstaltungen-seminare.html
BVBC-Arbeitskreistermine
Karriereportal für Rechnungswesen und Controlling
BVBC-Jobbörse
- Kompetenter, charismatischer Financial Controller (m/w) - Direktvermittlung an expandierende, internationale Bank (Frankfurt am Main)
- versierten Bilanzbuchhalter (m/w) mit Erfahrung im Medienbereich (München)
- Kreditorenbuchhalter (w/m) (Wiesbaden)
- Finanzbuchhalter (w/m) mit SAP-Kenntnissen (Stuttgart)
- Controller (w/m) (München)
Studie: Zu lange Phasen ohne Stelle beeinträchtigen die berufliche Laufbahn
Karriereschaden Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit ist ein Schicksal das jeden treffen kann – doch sollte die Zeit ohne Job nur von kurzer Dauer sein, damit die Karriere keinen Schaden nimmt. Dies ist ein Ergebnis der Studie Workplace Survey 2009, für die der spezialisierte Personaldienstleister Robert Half über 6.000 Personal- und Finanzmanager in 20 Ländern befragt hat. Die Workplace Survey wird jährlich durchgeführt und informiert über Trends auf dem Arbeitsmarkt für das Finanz- und Rechnungswesen.
Für Arbeitslose bedeutet die Suche nach einer neuen Stelle auch einen Wettlauf mit der Zeit: Bleiben sie längerfristig ohne Job, droht ihnen für ihr weiteres Berufsleben ein Karriereknick. Durchschnittlich 7,6 Monate ohne Job gestehen deutsche Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen Arbeitssuchenden zu und liegen damit im internationalen Trend. Weltweit gehen die Finanzmanager von einer Karenzzeit von 7,1 Monaten aus, bis zu der eine neue Stelle angetreten werden muss. Einsame Spitze im internationalen Vergleich sind die Österreicher, die Arbeitslosen für ihre Jobsuche einen Zeitraum von 10,1 Monaten ohne Konsequenzen für den weiteren beruflichen Werdegang zugestehen ...mehr
BVBC-Nachrichten
Kommunaler Bilanzbuchhalter im Interesse des BVBC
Im gegenwärtigen Fokus der Arbeit des BVBC steht die Gruppe der kommunalen Buchhalter/Bilanzbuchhalter. Durch die Verabschiedung vom kameralen System in den Rathäusern hin zur wirtschaftlich orientierten doppischen Buchführung ergeben sich neue Aufgaben für die kommunalen Bediensteten. Aus diesem Grund hat sich im BVBC eine Arbeitsgruppe formiert, die sich intensiv mit dieser Thematik, zu der eine BVBC Studie vorliegt, beschäftigt und bereitet für das Präsidium Entscheidungskriterien vor.
Zwar ist der Titel des kommunalen Buchhalters/Bilanzbuchhalters noch nicht verankert, dennoch muss diese Berufsklientel bedingt durch die Umstellung mit zahlreichen Kenntnissen und Aufgaben, die ein IHK-geprüfter Bilanzbuchhalter tagtäglich einbringen muss, abrufen und umsetzen. Daher stellt sich für die Arbeitsgruppe die Frage, wie die beruflichen Anforderungen des kommunalen Bilanzbuchhalters explizit aussehen. Zudem wird die Frage erörtert, welche Qualifikationen und Fortbildungsmaßnahmen z.B. der Mitarbeiter einer Kämmerei belegen muss, um sich ab sofort so bezeichnen zu dürfen.
Einigkeit bei der Arbeitsgruppe besteht darin, dass die jeweiligen Verfassungen der Bundesländer, die den Fortbildungsrahmen definieren, einer einheitlichen Bewertung im Wege stehen. Daher sei man gewillt, eine gemeinsame Plattform zu schaffen, die einen Vergleich vor diesem Hintergrund ermöglicht.
Schließlich beschäftigt sich diese Arbeitsgruppe mit der Frage, ob die kommunalen Bilanzbuchhalter künftig dem BVBC Berufsverband als Mitglied angehören sollen. Der BVBC wird sich bildungspolitisch engagieren und sich gegenüber den Städten und Gemeinden sowie deren Dachorganisationen als kompetenter Ansprechpartner in Fragen rund um die Bilanzbuchhaltung oder Rechnungswesen positionieren. Für die selbstständigen Bilanzbuchhalter könne ferner die Möglichkeit darin bestehen, ihr Geschäftsfeld und dementsprechend ihre berufliche Auslastung weiter zu steigern. Dass der Bedarf besteht, wurde beim letzten Treffen der Arbeitsgruppe Doppik/ Kameralistik deutlich. Gerade viele kleine Gemeinden verfügen aufgrund der Personalknappheit nicht über das erforderliche Know-How und bedienen sich daher externer Experten. Eine Möglichkeit, die es aus Verbandssicht zu nutzen gilt.
Dementsprechend müsse man, so die Ansicht der BVBC-Arbeitsgruppe, politische Forderungen zukunftsnah formulieren. Denn sowohl dem Bund, den Ländern als auch den Kommunen sollte daran gelegen sein, hier halbwegs eine Vereinheitlichung anzustreben. Dabei ist allen Beteiligten klar, dass dies sehr schwierig sein dürfte. Nicht zuletzt die intensiven Debatten um die Föderalismusreform hatten dies deutlich unterstrichen.
Festzuhalten bleibt vorerst, dass die Aufnahme kommunaler Bilanzbuchhalter für den BVBC eine interessante und arbeitsreiche Aufgabe zugleich darstellt. Zahlreiche Vorteile würden sich somit erschließen, einmal mehr könnte der BVBC sich letztendlich als einer der kompetenten Ansprechpartner gegenüber verschiedenen Institutionen behaupten.
Altersvorsorge – ein Fall zum genauen Hinsehen
Häufig denkt man über Versicherungen erst dann nach, wenn es oftmals zu spät ist. Dabei ist doch gerade das Thema einer weitblickenden Altersvorsorge aus Sicht des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller enorm wichtig. Seien es die Angestellten in den Unternehmen oder die Selbstständigen, keiner kann sich in der Regel davon lossprechen, in irgendeiner Form betroffen zu sein.
Aus diesem Grund sollte sich jeder in regelmäßigen Abständen selbst hinterfragen und den Versicherungsordner hervorholen. Angesichts der Themen- und Produktvielfalt ist eine umfassende und kompetente Beratung an dieser Stelle hilfreich.
Die Altersvorsorge spielt in Deutschland eine wichtige Rolle. Nur sollte jeder, der eine Altersvorsorge installiert, das für ihn richtige Konstrukt wählen, rät der Versicherungsexperte Matthias Lesch, der in Meckenheim sein Maklerbüro betreibt.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrem Mitgliederlogin unter folgendem Link: http://www.bvbc.de/fachinformationen/ratgeber-altersvorsorge.html
Ausschreibung: Controller-Preis ab 2010
Controller-Preis der BVBC-Stiftung
Als gemeinnützige treuhänderische Stiftung haben wir u. a. den Zweck, die Wissenschaft und die Forschung auf den Gebieten Wirtschaft, Recht und Steuern und insbesondere im Bereich Rechnungswesen und Controlling zu fördern. Dieser Stiftungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Stiftung ab 2010 jährlich einen Preis für eine herausragende schriftliche Projektarbeit der Prüfung zum/zur Geprüfte/n Controller/in verleihen wird.
Als Teilnehmer/in der anstehenden Controller-Prüfung rufen wir Sie daher auf, sich bei der Stiftung um den Preis zu bewerben. Der Aufruf erfolgt zudem über die Verbandszeitschrift des BVBC, BRZ, sowie über die Websites des BVBC und der BVBC-Stiftung.
Einzelheiten:
- Voraussetzung ist eine herausragende schriftliche Projektarbeit:
Die Note für die schriftliche Arbeit muss bei "gut" (2) oder besser liegen. - Der Preis ist für alle Prüfungsteilnehmer offen.
Die "Bewerber" müssen ihre Arbeit und das Prüfungsergebnis der IHK zusammen mit einer Kurzfassung (nicht mehr als 3 Seiten) an die Stiftung senden ...mehr
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Artikel 29)
Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhaler / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Artikel 29
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007 (BGBI. I S. 2485) wird wie folgt geändert:
- In § 2 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "bestanden" durch das Wort "abgelegt" ersetzt.
- In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.
- § 5 wird wie folgt gefasst:
" § 5
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." ...mehr
Herbstveranstaltung des HerConClub e.V. - der Verein der Controller IHK
Am Samstag, 26. September 2009 findet in Hamburg die Herbstveranstaltung des HerConClub e.V. - der Verein der Controller IHK statt.
Folgendes Programm ist nach jetzigem Stand geplant:
- Firmenbesichtigung der Oiltanking GmbH (www.oiltanking.com)
- Fachvorträge aus den Reihen der Mitglieder mit anschließendem Erfahrungsaustausch
- Führung „Hafen City“
- gemeinsames Abendessen in einem traditionellen Hamburger Restaurant
BVBC-Mitglieder sind als Gäste herzlich willkommen!
Für weitere Informationen und zur Anforderung des Programms steht Ihnen Ulrich Mielicki als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
E-Mail: U.Mielicki
t-online.de, Tel.: 0201/1257823 (ab 20:00 Uhr); www.herconclub.de
Fachinformationen
Haufe informiert: Inlandsreisekosten: Geschäfts- und Dienstreisen von Arbeitnehmern
Zusammenfassung
Wo die Probleme sind:
• Das richtige Konto
• Verpflegungskosten
• Übernachtungskosten
• Fahrtkosten
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) geben im Wesentlichen die Richtung vor, wie die Reisekosten bei Arbeitnehmern abzurechnen sind. Es sind allerdings nicht alle Situationen in den LStR 2008 erfasst. Insbesondere bei längeren auswärtigen Tätigkeiten, z. B. bei Leiharbeitnehmern, ist es erforderlich, auf die Rechtsprechung des BFH zurückzugreifen. Es ist außerdem zu beachten, dass sich die geänderte Rechtsprechung des BFH über mehrere Jahre entwickelt hat, sodass sie auch für die Zeit vor 2008 anzuwenden ist.
Konsequenz ist, dass die Finanzverwaltung ihre Auffassung, wonach die LStR 2005 noch für alle Dienst- und Geschäftsreisen bis zum 31.12.2007 angewendet werden sollen, nicht aufrechterhalten kann. Unabhängig davon, ob es sich um die Zeit vor 2008 handelt oder danach, ist einheitlich von einer beruflich oder betrieblich veranlassten Auswärtstätigkeit auszugehen, wenn es sich um eine vorübergehende auswärtige Tätigkeit aus beruflichem Anlass handelt.
Gesetze, Vorschriften und Entscheidungen:
§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG, § 9 Abs. 5 EStG, R 9.4 bis 9.8 LStR 2008; BFH-Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteile vom 10.7.2008, VI R 21/07 und vom 18.12.2008,VI R 39/07
Weitere Informationen finden Sie nach Ihrem Mitgliederlogin unter folgendem Link: http://www.bvbc.de/fachinformationen/buchfuehrung/inlandsreisekosten-geschaefts-und-dienstreisen-von-arbeitnehmern.html
NWB informiert: Aufhebungsverträge: Sozialversicherungspflicht bei bezahlter Freistellung
Beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag und vereinbaren eine bezahlte Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, sind weiterhin Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger kürzlich geeinigt.
Bisher endete das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis in diesem Fall mit dem letzten tatsächlichen Arbeitstag. Damit haben sich die Sozialversicherungsträger der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen (vgl. die Urteile des BSG vom 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R und B 12 KR 27/07 R).
Die Änderung gilt für alle Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge ab 1. 7. 2009.
Haufe informiert: Liefer- und Erwerbsschwellen im Umsatzsteuerrecht
Einführung
Unternehmer, die im Rahmen des europäischen Binnenmarkts Lieferungen erbringen oder selber von Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten Lieferungen empfangen, müssen die entsprechenden Regelungen des Binnenmarktes beachten. Dabei ist insbesondere von Bedeutung, in welchem Land eine Lieferung ausgeführt wird und ob ein Käufer einen innergemeinschaftlichen Erwerb besteuern muss.
Dabei sind in besonderen Fällen bestimmte Grenzwerte zu beachten.
- Die Grundregeln des Binnenmarktes Die Umsatzsteuer geht von einem relativ einfachen Grundprinzip aus: Ein Umsatz (Lieferung oder sonstige Leistung) unterliegt in dem Land der Umsatzbesteuerung, in dem nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes der Ort der Leistung ist. Nach diesem Prinzip ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, von wo aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Damit muss der Unternehmer, der im grenzüberschreitenden Verkehr tätig ist, bei jeder Lieferung oder sonstigen Leistung prüfen, wo genau für diesen Umsatz der Ort der Leistung ist.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrem Mitgliederlogin unter folgendem Link: http://www.bvbc.de/fachinformationen/buchfuehrung/liefer-und-erwerbsschwellen-im-umsatzsteuerrecht.html
NWB informiert: Bildung und Auflösung eines passiven RAP für einen Zinszuschuss
Ein Zinszuschuss, der bei der Aufnahme eines Darlehens gewährt wird, ist als passiver RAP abzugrenzen. Nach dem BFH-Urteil vom 24.6.2009 - IV R 26/06 ist der RAP über die gesamte Darlehenslaufzeit gewinnerhöhend aufzulösen. Die Höhe des jährlichen Auflösungsbetrags hängt dabei von der Ausgestaltung des aufgenommenen Darlehens ab:
- Bei einem Tilgungs- oder Abzahlungsdarlehen ist der RAP degressiv nach der Zinsstaffelmethode aufzulösen; denn der Zinsaufwand nimmt hierbei aufgrund der laufenden Tilgung über die Darlehenslaufzeit kontinuierlich ab.
- Bei einem Endfälligkeitsdarlehen ist der RAP hingegen linear aufzulösen, da der Zinsaufwand über die Darlehenslaufzeit konstant bleibt.
Bei jeder Sondertilgung ist der passive RAP anteilig im Verhältnis der Sondertilgung zum Gesamtdarlehensbetrag aufzulösen, da die Sondertilgung zu einem Wegfall des künftigen Zinsaufwands führt.
Verlag C.H. Beck informiert: Aktuelle Rechtsfragen
Umsatzsteuervorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe
OFD Rheinland, Verfügung vom 29.6.2009, S-2142 - 2009 / 0003 - St 142
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=287306
Ausfall der Rückforderungsansprüche des Leistungsempfängers: Vorsteuerabzug
FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 23.3.2009, 6 K 80/08 (rkr.)
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=287309
Vorsteuerabzug bei Verlust der Rechnung
FG München, Urteil vom 21.1.2009, 14 K 2093/08
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=287311
Teilwertabschreibung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
BFH-Urteil vom 29.4.2009, I R 74/08
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=286823
Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten Ausfuhrerstattung: Verjährung des Zinsanspruchs
BFH-Urteil vom 17.3.2009, VII R 3/08
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=286824
Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: Nachweispflichten
BFH-Beschluss vom 29.7.2009, XI B 24/09
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=286825
Kontakt
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn
Tel: +49 (0)228 / 9 63 93 - 0
Fax: +49 (0)228 / 9 63 93 - 14
E-Mail: kontakt
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