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Studie: Eine Bewerbung beim ehemaligen Arbeitgeber kann sich lohnen

Sich alle Türen offen halten

Ein gutes Netzwerk ist häufig die Basis einer erfolgreichen Karriere. Dabei kann es sich lohnen, auch mit dem ehemaligen Chef in Kontakt zu bleiben. Dank Social Media ist dies nicht nur einfach möglich, sondern kann auch zu einem Comeback beim früheren Arbeitgeber führen. Denn eine Mehrheit der Manager würde ehemaligen Mitarbeitern noch einmal eine Chance geben. Dies ist ein Ergebnis der Studie Workplace Survey 2010, für die der spezialisierte Personaldienstleister Robert Half über 3.000 Personal- und Finanzmanager in 13 Ländern befragt hat. Die Workplace Survey wird drei Mal jährlich zu Trends auf dem Arbeitsmarkt durchgeführt.
Für wechselwillige Arbeitnehmer stehen die Chancen auf einen neuen Job zurzeit so gut wie schon lange nicht mehr. Dabei empfiehlt es sich, für alle Möglichkeiten offen zu sein und auch eine Rückkehr zu einem früheren Arbeitgeber nicht kategorisch auszuschließen. Denn Bedenken, sich erneut bei der alten Firma zu bewerben, sind oftmals unbegründet. So freuen sich gut drei Viertel der Manager in Deutschland und Österreich sowie gut zwei Drittel der Führungskräfte in der Schweiz, wenn sie ehemalige Kollegen wieder bei sich begrüßen dürfen.

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BVBC-Nachrichten

ELENA wird weder gestoppt noch ausgesetzt

Wichtige Meldepflichten seit 1. Juli 2010

Kein Aus für ELENA: nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung waren die Diskussionen um ELENA in den letzten Wochen und Monaten neu entbrannt. Doch der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat getagt und auch Änderungen in Details entschieden. ELENA wurde aber weder gestoppt noch in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt.

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Zwischen den Zahlen - „Zahlen, bitte“ – das ist nicht immer der Ruf nach dem Kellner. Sondern das Jobmotto von Controllern und Finanzmanagern.

Anspruchsvolle Schwerpunkte

Noch ein paar Zahlen dazu? „Ich orientiere mich an der Zahl drei“, sagt Renate Adler, Leiterin des Arbeitskreises Controlling beim Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) auf die Frage, wie viele Praktika sich im Lebenslauf eines Absolventen gut machen. „Das hängt aber natürlich auch vom Zeitfenster und den Aufgaben ab“, erläutert sie. „Ein Beispiel: Ein zwölfmonatiges Praktikum mit verschiedenen Themenschwerpunkten in einem Konzern und dessen Tochterfirmen wird meist höher bewertet als drei kurze Praktika mit immer dem gleichen Anforderungsprofil. Es sei denn, man wird genau in diesem Segment eingesetzt.“

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Neuordnung der Bilanzierungsgremien

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), Berlin, hat auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.06.2010 beschlossen, den am 3. September 1998 mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) abgeschlossenen Standardisierungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 zu kündigen.

Heinz-Joachim Neubürger hierzu: „Damit wollen wir die Möglichkeit schaffen, die Meinungsbildung und Vertretung deutscher Interessen in Fragen der internationalen Rechnungslegung neu zu ordnen“. Als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit veränderten Rahmenbedingungen sowie den anstehenden, mit politischen Diskussionen verbundenen Grundsatzfragen sei dieses dringend erforderlich. Neubürger weiter: „Im Zuge der Neuordnung ist neben der inhaltlichen Neupositionierung auch die zukünftige Finanzierung dieser wichtigen Aufgaben zu regeln“.

Die bisherigen Aufgaben des DRSC nach § 342 HGB gehen durch die Kündigung des Vertrages wieder auf das Bundesministerium der Justiz (BMJ) über. Letzteres wird nunmehr entscheiden müssen, wie es sich diese Neuordnung vorstellt. Zur die nationale Meinungsbildung zu bündeln und die Interessen der deutschen Unternehmen auch auf internationaler Ebene effektiv zu vertreten, sind Fachkompetenz, sowie eine hohe nationaler Anerkennung und eine ausreichende Finanzausstattung notwendig. Hierzu konnte der DRSC dem BMJ als Berater aufgrund seiner erfolgreichen Arbeit wesentliche Beiträge leisten. Er wird auch weiterhin als Berater die erforderliche Neuaufstellung zur Verfügung stehen und sich entsprechend in die Gespräche hierzu einbringen.

Nähere Informationen zum DRSC:
Als unabhängiger deutscher Standardsetzer im Bereich der Rechnungslegung wurde das DRSC 1988 gegründet und verfügt heute über 130 Mitglieder. Als Ziel galt, die deutsche Rechnungslegung durch ein Gremium für die internationale Entwicklung zu öffnen, eine schnellere Anpassung an neue Erfordernisse zu gewährleisten, aber auch für eine größere Flexibilität für die Weiterentwicklung zu sorgen. Dieses gilt umso mehr vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte für deutsche Unternehmen. Daher standen zunächst die Entwicklung eigener Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung im Mittelpunkt der Arbeit, heute ist jedoch verstärkt die Vertretung der deutschen Interessen in internationalen Standardisierungsgremien im Vordergrund. Das BMJ übertrug 3. September 1998 am durch einen Vertrag die Aufgaben des nationalen Standardsetzers, wobei das DRSC hierdurch auch als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne des § 342 HGB anerkannt wurde.

Birgit Hahn ist neue Geschäftsführerin des BVBC

Zum 01.07.2010 hat Birgit Hahn die Geschäftsführung des BVBC e. V. übernommen. Sie ist 45 Jahre alt, verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.  Sie stellt sich vor und skizziert die Vorstellungen ihrer künftigen Tätigkeit.

Eine wesentliche Phase meines bisherigen Berufslebens war die Tätigkeit in der Zentrale eines Verbandes mittelständischer Fachhandelsbetriebe. Die erfolgreiche Entwicklung dieses Verbandes konnte ich seit seiner Gründung mit gestalten und verantwortete später  als Prokuristin den Finanzbereich. In diesen Jahren qualifizierte ich mich berufsbegleitend zur Geprüften Bilanzbuchhalterin und zur Betriebswirtin (IHK). Vor meinem Wechsel zum BVBC leitete ich dann das Finanzdezernat einer kirchlichen Körperschaft. Diese Aufgabe umfasste unter anderem die Verantwortung für Wirtschaftsbetriebe, diakonische Einrichtungen, Stiftungen, Liegenschaften und Vermögen sowie die Arbeit mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.

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"Und darauf einen..." sowie die "Natur erwandern und erleben mit allen Sinnen"

Im Wonnemonat Mai 2010 haben eine Vielzahl von Mitgliedern des LV Nordrhein die Weinbrennerei Dujardin in Uerdingen am Rhein in Augenschein genommen. Während des Rundganges durch die historische Produktionsstätte der Weinbrennerei Dujardin konnte man die Herstellung der alkoholhaltigen Getränke nachvollziehen. Aber Achtung: Der Zoll und damit die von uns allen geliebte Finanzbehörde begegnete uns an allen Ecken. Hier eine Plombe und da eine Plombe, damit ja kein Tropfen daneben geht und somit an der Steuer vorbei. Am Ende des Rundganges konnte Cognac mit unterschiedlicher Lagerdauer gekostet werden. Der zugehörige und sehr schön gestaltete Biergarten lud bei sonnigem Wetter zum Verweilen ein. Die Organisation lag in den Händen von Frau Gisela Pott-Franken für deren Bemühungen der LV Nordrhein sich herzlich bedankt.

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Fachinformationen

Haufe informiert: Zusammenfassende Meldung: Änderungen durch "EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetz"

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NWB informiert: Mehrwertsteuerpaket - Das neue Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem 1. 1. 2010

Unternehmer erhalten oftmals Rechnungen, in denen ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, z. B. für Reisekosten der Mitarbeiter. Über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren können die Unternehmen sich diese dann erstatten lassen, wenn sie nicht selbst umsatzsteuerlich im jeweiligen Land erfasst sind. Seit Beginn des Jahres 2010 gilt hierzu ein neues Verfahren, dessen gesetzliche Grundlage mit dem sog. Mehrwertsteuerpaket eingeführt wurde.
In ihrem Beitrag in BBK 12/2010 stellen die Autoren Hackmayer und Zeidler die allgemeinen Grundlagen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens aus deutscher Sicht sowie die wesentlichen Neuerungen für Unternehmer in der EU dar. Diese sind erstmals für Anträge zu beachten, die einen Vergütungszeitraum bis Dezember 2009 umfassen. Insbesondere wurde die Frist um drei Monate verlängert und endet nun am 30. 9. des auf den Vergütungszeitraum folgenden Jahres. Daneben werden Hinweise für die Vorsteuervergütung von im Drittland ansässigen Unternehmern sowie von deutschen Unternehmern im Drittland gegeben.

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Haufe informiert: Betriebsprüfung: Tipps aus der Praxis

Kündigt sich der Betriebsprüfer an, müssen Unterlagen und Daten bereitgehalten werden. Außerdem müssen sich Mitarbeiter sich auf die Fragen der Prüfer einstellen. Alles in allem sollte eine Betriebsprüfung gut vorbereitet werden. Dieser Beitrag nennt einige ausgewählte Tipps aus der Praxis.

Gesetze, Vorschriften und Entscheidungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Außenprüfungen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens sind grundsätzlich in den §§ 193 - 203 AO geregelt. In §196 AO ist die Ermächtigung enthalten, um genauere Regelungen bzgl. der Rechte und Pflichten, Prüfungsturni, Größenklassen, formellen Voraussetzungen usw. in einer Rechtsverordnung zu regeln. Dieser Ermächtigung ist man durch die Betriebsprüfungsordnung (BPO) nachgekommen.

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Verlag C.H. Beck informiert: Aktuelle Rechtsfragen

Herstellungskostenbegriff: BMF plant Änderung der Einführungsregelungen
DB vom 11.6.2010, Heft 23, Seite 10
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=304753

Buchhaltungsservice: Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen?
FG München, Urteil vom 5.5.2009, 6 K 3517/07 (rkr.)
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=304748

Selbstständige: Übernachtungskosten mit Frühstück bei einer Auswärtstätigkeit ab dem 1.1.2010
FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 8.4.2010, VI 304 - S 2145 - 110
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=305002

Vorläufige Einschränkung des Teilabzugsverbots auf bestimmte Gewinnübertragungen
BMF-Schreiben vom 28.6.2010, IV C 6 - S 2244/09/10002
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=305293

Sachanlagevermögen: Auswirkungen der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise auf planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=305653

Kontakt

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn

Tel: +49 (0)228 / 9 63 93 - 0
Fax: +49 (0)228 / 9 63 93 - 14
E-Mail: kontaktbvbc.de

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