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beim kostenlosen E-Mail-Service des BVBC. Sollten Sie zukünftig keine weiteren Zusendungen wünschen, können Sie den Newsletter direkt über den Link am Ende dieses Newsletters wieder abbestellen.

Gerne informieren wir Sie jeweils bis zum 15. eines neuen Monats über aktuelle Termine und Neuigkeiten innerhalb des BVBC sowie über wichtige und interessante Kurzinformationen aus dem Rechnungswesen und Controlling.

BVBC-Seminartermine

03.-07.06.2008
Biltroller-Woche  (Vom Bibu zum Controller) in Bad Lippspringe

04.06.2008
"Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)" in Fulda

26.06.2008
Latente Steuern nach IFRS und HGB in Köln

27.-28.06.2008
Konzernrechnungslegung nach IFRS und HGB in Köln

29.07.2008
"Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)" in Nürnberg

Weitere Infos zu den BVBC-Terminen:

http://www.bvbc.de/bvbc-aktuell/bvbc-veranstaltungen-seminare.html

 

Kongressmesse ReWeCo: Last minute-Anmeldungen noch möglich

+++ Die EU-Dienstleistungsrichtlinie soll mehr Innovation und Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt schaffen. In Deutschland jedoch schränken Privilegien einzelner Berufsgruppen den freien Markt erheblich ein. Gerade im Bereich der Steuerberatung sind die berufsrechtlichen Regelungen besonders restriktiv. Warum geht Deutschland hier im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn einen Sonderweg? Würde die Wirtschaft nicht von einer Liberalisierung der Steuerberatung profitieren? Könnten alternative Ansätze wie beispielsweise in Österreich Modellcharakter für Deutschland haben? Antworten auf diese und andere brennende Fragen liefert die Podiumsdiskussion und der Vortrag von Dr. Friedrich Bock "EU-Dienstleistungsrichtlinie – Was Deutschland von Österreich lernen kann" zur Kongresseröffnung am 15.05.2008 +++

+++ Informieren Sie sich jetzt schon, welche Auswirkungen das BilMoG mit sich bringt: Prof. DR. Heinz Kußmaul und Dr. Stephan Meyering (Universität des Saarlandes) sowie Prof. Dr. Stefan Müller (Universität der Bundeswehr Hamburg) zeigen am Freitag, 16.05. auf, durch welche Faktoren sich die Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen im Umbruch befinden +++

+++ Fast täglich versuchen wir, andere Menschen von etwas zu überzeugen. Doch wo liegt der Unterschied zwischen "überzeugen" und "überreden"? Und wie schafft man es, den anderen so zu überzeugen, dass er am Ende bereitwillig seine Meinung ändert? Wie Sie Ihre Überzeugungskraft in der alltäglichen Kommunikation steigern können, um ein Gespräch optimal zu führen und erfolgreich zu diskutieren wird Ihnen der Rhetorik-Trainer René Borbonus am Samstag, 17.05. zeigen +++

Das komplette Kongressprogramm sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Karriereportal für Rechnungswesen und Controlling

BVBC-Jobbörse

Robert Half zündet den Karriere-Turbo

Business-Etikette wird für Fach- und Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen immer wichtiger

München, 05. Mai 2008. Im Job zählt nicht mehr allein das Fachwissen – zunehmend gewinnt ein professionelles Auftreten im Umgang mit Vorge-setzten, Kollegen und Kunden an Bedeutung. Welche Knigge-Regeln es dabei zu beachten gilt und wie die aktuellen Einstellungstrends für Finanz-fachkräfte sind, präsentiert Robert Half Finance & Accounting, das weltweit führende spezialisierte Personaldienstleistungsunternehmen für Berufe im Finanz- und Rechnungswesen, auf der ReWeCo. In diesem Jahr findet die Fachmesse des Bundesverbands der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) vom 14. bis 17. Mai 2008 in Koblenz statt.

Wer den Karriere-Turbo starten möchte, muss heutzutage einige Grundregeln der Business-Etikette kennen – im Bewerbungsprozess genauso wie im Büro-alltag. Interessierte Messebesucher ehalten daher bei dem zweiteiligen kosten-losen Workshop von Robert Half am 14. Mai 2008 in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz von einer zertifizierten Knigge-Trainerin gezielte Tipps und Tricks, wie sie nicht nur mit fachlichem Wissen glänzen.

Raum: Nordsaal

11 Uhr bis 11:45 Uhr:        Die Macht des ersten Eindrucks

14 Uhr bis 14:45 Uhr:        Das 1x1 der professionellen Kommunikation

Von Experte zu Experte

Konkrete Ratschläge zu Einstellungen und Informationen über aktuelle Gehälter im Finanz- und Rechnungswesen bekommen Messegäste außerdem an Stand 33 von Robert Half. Erfahrene Personalberater stehen dort für Fragen rund um die Karriere-planung Rede und Antwort. Darüber hinaus wartet auf jeden Stand-besucher je ein kostenloses Exemplar des „Global Financial Salary Guide 2008“ – ein internationaler Gehaltsvergleich von 16 Berufen in 18 Ländern – und des Taschenguides „Business-Knigge“.

Über Robert Half Finance & Accounting

Robert Half Finance & Accounting ist das weltweit führende und spezialisierte Personaldienst-leistungsunternehmen für qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Finanz-, Rechnungs- und Bankwesen. Mit über 360 Niederlassungen in Europa, Nord- und Südamerika, Asien/Pazifik bietet das Unternehmen einen Service für Zeitpersonal sowie für Festanstellungen auf allen Ebenen – von Debitoren-/Kreditorenbuchhaltern über Bilanz-/Finanzbuchhalter, Controller und Financial Analysts bis hin zu Finanzdirektoren/CFOs. Weitere Informationen sind unter www.roberthalf.de verfügbar.

 

BVBC-Nachrichten

Gestalten Sie aktiv die BVBC-Seminarthemen mit

Der BVBC möchte Ihnen die Möglichkeit geben, dazu beizutragen, das Seminarangebot des BVBC weiter zu verbessern. Dazu haben wir einen Fragebogen konzipiert, den Sie bitte ausfüllen und an die Bundesgeschäftsstelle per Fax (02 28-96393-14) oder per Mail (kontaktbvbc.de) bis spätestens 06.06.2008

Mit dem Ausfüllen des Fragebogens sind für Sie lediglich einige Minuten Arbeit verbunden, allerdings soll dieser Aufwand nicht umsonst sein. Zum einen haben Sie die Chance, durch Ihre Teilnahme das Angebot zu verbessern, und uns z.B. Themen zu benennen, die wir bisher nicht behandelt haben, aber bei entsprechender Nachfrage aufnehmen wollen. Zum anderen erhält jeder Teilnehmer 20% Nachlass auf den Preis eines Seminartages des Bundesverbandes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen dividieren wir den Gesamtpreis durch die Anzahl der Tage und geben Ihnen auf den Preis eines Tages 20% Rabatt.

Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung, damit wir das Seminarangebot ab dem kommenden Jahr noch stärker nach Ihren Wünschen ausrichten können!

Fragebogen zum download

Mitgliederbefragung_2008.pdf

8. Änderung StBerG am 11. April 2008 in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBI I Nr. 14 vom 11. April 2008) ist die 8. Änderung des StBerG in Kraft getreten.

Nach der neuen Formulierung des § 8 Abs. 4 StBerG dürfen selbständige Bilanzbuchhalter nunmehr mit ihrer Berufsbezeichnung werben, wobei sie jedoch nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoßen dürfen. Die ausdrückliche Pflicht, sämtliche erlaubten Tätigkeiten nach § 6 Nr. 4 StBerG im Einzelnen zu nennen, ist entfallen.  

http://www.bvbc.de/bvbc-aktuell/pressenews/nachricht/meldung/8-aenderung-stberg-in-kraft-getreten.html

Werbekonzept für Selbstständige komplett überarbeitet

Durch die Neuregelung des § 8 Abs. 4 StBerG mit Inkrafttreten der 8. Änderung des StBerG am 11. April 2008 hat der BVBC sein Werbekonzept für Selbstständige komplett überarbeitet. Aus dem Inhalt:

Inhalt

1.     Einleitende Worte
2.     Die rechtliche Situation 
2.1.          Die erlaubten Tätigkeiten 
2.2.          Rechtliche Fragen zur Werbung
3.     Die Werbung
3.1.          Werbung - ist nötig
3.2.          Kunden gewinnen, aber wie?
4.     Planung - Grundlegende Fragen zur Werbung –
4.1.          Budget
4.2.          Zielgruppen
4.3.          Möglichkeiten der Werbung
5.     Anzeigenschaltung
5.1.         Allgemeine Überlegungen
5.2.         Negativbeispiele
5.3.         Positivbeispiele 
5.3.1.     bisheriger Rechtsstand
5.3.2.     Mögliche Anzeigen im Rahmen des § 8 Abs. 4 StBerG     
6.     Direktwerbung (Direct Mailing)
6.1.         Allgemeine Überlegungen
6.2.         Kosten
6.3.         Adressmaterial
6.4.         Aufbau
6.5.         Beispiele für Einleitungen bei Serienbriefe
6.6.         Hauptteil - Nutzenargumente
6.7.         Schreiben an Steuerberater
6.8.         Beispiele
7.     Beantwortung von Stellenanzeigen
8.     Telefonische Akquisition
8.1.         Anleitung zur telefonischen Akquisition
9.     Informationsbroschüren für Banken, Versicherungen etc.
10.  Sonstiges
10.1.     Visitenkarten
10.2.     Beispiel für Notizblock mit Werbeaufschrift   
11.  Internet
11.1.     Eintrag in Datenbank: www.bvbc-xpert.de      
12.  Präsentation Ihres Unternehmens auf Messen  
13.  Erfolgskontrolle
14.  Schlusswort und Fragebogen
15.  Anlagen

Die komplette Broschüre kann in der BVBC-Geschäftsstelle (kontaktbvbc.de) bestellt werden (Bestell Nr. 809 - Print: EUR 20,00, pdf-Datei: EUR 15,00). Der Versand unserer Fachliteratur erfolgt zu äußerst günstigen Selbstkosten und beinhaltet Umsatzsteuer, Porto und Verpackung. Damit wir Ihnen diese Preise anbieten können, bitten wir um Vorauskasse auf unser Konto Nr. 1 798 306 704 bei der SEB Bank AG (BLZ 380 101 11) oder Erteilung eines Bankeinzugs. 

Fachinformationen

Neues Spendenrecht in der Praxis: Gutes Tun mit Herz und Verstand

Noch ist das Vertrauen in Spendenorganisationen empfindlich angekratzt. Womöglich trägt aber gerade der Fiskus maßgeblich dazu bei, die Spenden-bereitschaft der Deutschen wieder anzukurbeln. Das rückwirkend ab Januar 2007 in Kraft getretene Spendenrecht schafft wesentliche Vereinfachungen für alle, die einen guten Zweck finanziell unterstützen wollen.  

Viele Bürger und Unternehmen spüren jetzt die Auswirkungen der neuen Spendenregelungen in ihrer Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Steuerzahler haben spätestens mit Erstellung der Steuererklärung zu prüfen, welche Abzugsmöglichkeiten sich bieten und wie sie zukünftig auch unter steuerlichen Aspekten sinnvoll spenden. Darüber hinaus wird die bisherige Form von Spendenbelegen bald ungültig: Für Geldspenden über 200 Euro akzeptiert der Fiskus nur noch bis zum 31. Dezember 2008 Bescheinigungen nach altem Muster. Bis zu diesem Zeitpunkt gestatten die Finanzbehörden den Spendenempfängern, bisherige Muster für Zuwendungsbestätigungen selbstständig redaktionell anzupassen.  

http://www.bvbc.de/bvbc-aktuell/nachricht/meldung/neues-spendenrecht-in-der-praxis-gutes-tun-mit-herz-und-verstand.html

Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

BFH-Pressemitteilung vom 9.4.2008 (Nr. 38)

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6.12.2007 (V R 61/05) entschieden: Zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen müssen grundsätzlich

  • den richtigen Namen (Firma) und
  • die richtige Adresse

des leistenden Unternehmers angeben. Der sog. Sofortabzug der Vorsteuer gebiete es, dass der Finanzverwaltung eine leicht nachprüfbare Feststellung des leistenden Unternehmers ermöglicht werde.

Der BFH hatte bisher nur in Fällen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) entschieden, der Abzug der in der Rechnung der GmbH ausgewiesenen Umsatzsteuer sei nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungstellung tatsächlich bestanden habe. Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehre, trage die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers tatsächlich bestanden habe, weil für ihn eine Obliegenheit bestehe, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.

Mit dem jetzigen Urteil werden diese Anforderungen auf alle Unternehmer – unabhängig von der Rechtsform, in der sie ihr Unternehmen betreiben – erstreckt.

Im Streitfall hob der BFH das Urteil des Finanzgerichts zwar aus verfahrensrechtlichen Gründen auf, wies die Klage aber, ebenso wie zuvor schon das Finanzgericht, ab.^

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=258405

Haufe RECHNUNGSWESEN OFFICE: Controlling in M & A-Pozessen

Unternehmenszusammenschlüsse entstehen durch die Verbindung von bisher rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zui größeren Wirtschaftseinheiten. Sie können entweder im Wege einer Fusion (Verschmelzung, Vereinigung, englisch: Merger) zweier oder mehrerer Unternehmen oder durch Unternehmensakquisition (Erwerb, Übernahme, englisch: Acquisition) vollzogen werden. Unternehmenszusammenschlüsse werden häufig mit dem international gebräuchlichen Begriff "Mergers and Acquisitions" (M & A) bezeichnet. Der Blickwinkel soll in diesem Beitrag auf Controllingaspekte im Kontext mit M & A-Prozessen gerichtet werden.

Den entsprechenden Link zum Lesen des kompletten Beitrags können Sie nach Ihrem Mitgliederlogin auf der BVBC-Homepage aufrufen: 

http://www.bvbc.de/mitgliedschaft/bvbc-login.html?redirect_url=%2Findex.php%3Fid%3D135&pageId=135

Aktuelle Rechtsfragen

Ertragsteuerliche Behandlung von Gebühren für verbindliche Auskünfte
OFD Münster, Kurzinformation ESt Nr. 15/2008 vom 10.4.2008
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=258404

Haftung des Leistungsempfängers für vom Leistenden nicht abgeführte Umsatzsteuer
BFH-Urteil vom 28.2.2008, V R 44/06
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=258330

Konkretisierte Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
BFH-Pressemitteilung vom 16.4.2008, Nr. 41
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=258402

Kontakt

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn

Tel: +49 (0)228 / 9 63 93 - 0
Fax: +49 (0)228 / 9 63 93 - 14
E-Mail: kontaktbvbc.de

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