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Gerne informieren wir Sie jeweils bis zum 15. eines neuen Monats über aktuelle Termine und Neuigkeiten innerhalb des BVBC sowie über wichtige und interessante Kurzinformationen aus dem Rechnungswesen und Controlling.
Themenübersicht
BVBC-Seminartermine
- 25.03.2009
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Berlin - 21. - 25.04.2009
Fachwoche IAS/IFRS in Willingen - 24./25.04.2009
Behandlung von Sachbezügen im Lohnsteuer- und Umsatzsteuerrecht in Erfurt - 28./29.04.2009
Unternehmensnachfolge und Unternehmensbewertung in Alzey - 07.05.2009
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Düsseldorf - 08./09.05.2009
IT-Controlling in Stuttgart - 21. - 24.05.2009
Steuerwoche in Berlin
Weitere Infos zu den BVBC-Terminen:
http://www.bvbc.de/bvbc-aktuell/bvbc-veranstaltungen-seminare.html
BVBC-Arbeitskreistermine
- 21.03.2009
Arbeitskreis Internationale Rechnungslegung in Bonn - 20.03.2009
Arbeitskreis Kamerlistik/Doppik in Potsdam - 20.03.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Nürnberg - 21.03.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Nürnberg - 27.03.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Nürnberg - 28.03.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Nürnberg - 04.09.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Hannover - 05.09.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Hannover - 18.09.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Hannover - 19.09.2009
Arbeitskreis Controlling in Zusammenarbeit mit PST in Hannover
Karriereportal für Rechnungswesen und Controlling
BVBC-Jobbörse
Robert Half präsentiert aktuellen „Gehaltsspiegel Finanz- und Rechnungswesen 2008/2009"
Mehr Geld für Finanzexperten
Die angespannte wirtschaftliche Lage hat die deutschen Finanzabteilungen in puncto Gehälter noch nicht erreicht. So gaben gut zwei Drittel aller Teilnehmer an der großen Gehaltsumfrage von Robert Half Finance & Accounting an, 2008 eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich fünf Prozent erhalten zu haben. Für den „Gehaltsspiegel Finanz- und Rechnungswesen 2008/2009" ließ der in diesem Bereich führende Personaldienstleister über 2.600 anonyme Fragebögen aus Deutschland auswerten. Insgesamt umfasst die Übersicht Gehälter, Gehaltsentwicklungen, Zusatzleistungen und Qualifikationen für zwölf Berufe in den Bereichen Buchhaltung, Credit Management, Controlling, Management und Treasury. Deutsche Finanzexperten konnten 2008 mit der Entwicklung ihrer Gehälter zufrieden sein. Der Trend wies klar nach oben und auch bei den Zusatzleistungen investierten die Arbeitgeber großzügig in ihr Personal. Über die stärksten Zuwächse konnten sich Mitarbeiter im Credit Management sowie Angestellte in Führungspositionen freuen. In diesen Bereichen erhielten 70 bzw. 69 Prozent aller Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung um durchschnittlich 5,4 Prozent. Ein Credit Manager verdient jetzt nach drei bis fünf Jahren Berufserfahrung zwischen 43.000 und 54.000 Euro pro Jahr, im Management schwanken die Jahresbruttogehälter zwischen 55.000 und 85.000 Euro. ...mehr
BVBC-Nachrichten
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG wird in Kürze verabschiedet
Ein Kompromiss scheint gefunden. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) steht unmittelbar vor der Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag und Bundesrat. Die Koalitionspartner haben sich jetzt in dem strittigen Punkt, der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands von Kreditinstituten, geeinigt. Als neuer Termin für die abschließende Beratung im Rechtsausschuss des Bundestags ist der 18.03.2009 im Gespräch. Der Bundestag könnte dann am 19./20.03.2009 das Gesetz beschließen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats ist für den 03.04.2009 vorgesehen.
Ziel des Gesetzes ist es, das bewährte deutsche Bilanzrecht unter Beibehaltung wichtiger Eckpunkte wie dem Vorsichtsprinzip weiter zu entwickeln. Das novellierte HGB soll gleichwertig mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS sein, aber für Unternehmen Kostenvorteile bieten. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat sich die Verabschiedung des BilMoGs mehrfach verzögert. Im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf zeichnen sich jetzt vor allem folgende Änderungen ab:
1. Keine Zeitwertbewertung des Handelsbestand bei Nicht-Banken
2. Keine Aktivierungspflicht, sondern Aktivierungswahlrecht für eigene Entwicklungskosten
3. Keine Aktivierungspflicht, sondern Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern
4. Konkretisierung der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften
BVBC-Kongress 2009
Die Wirtschaftskrise fordert besonders das Finanz- und Rechnungswesen heraus. Viele Unternehmen stellen etablierte Prozesse auf den Prüfstand und suchen nach Optimierungspotenzialen. Nicht immer verfügen sie über die erforderlichen Personalressourcen, um die aktuellen Anforderungen aus eigener Kraft zu lösen. Firmen suchen verstärkt nach qualifizierter Unterstützung von außen.
Von Risikomanagement über Ratings bis hin zu IFRS:
Ein zentraler Treffpunkt für die gesamte Branche ist die Kongressmesse ReWeCo, die vom 28. bis zum 30. Mai in Celle stattfindet. Unter der Regie des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) kommen Fach- und Führungskräfte aus ganz Deutschland zusammen. Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik referieren über aktuelle Entwicklungen des Finanz- und Rechnungswesens. Gleichzeitig präsentieren über 50 Aussteller neue Produkt- und Serviceangebote. Damit trägt die ReWeCo dem hohen Informationsbedarf in der Wirtschaft Rechnung.
Ein Besuch der Kongressmesse lohnt sich mehrfach: Besucher können ihre Fachkenntnisse auf den neusten Stand bringen, mit Gleichgesinnten diskutieren und nützliche Kontakte knüpfen. Damit dient die Veranstaltung auch als Jobbörse für interessierte Kräfte. Besucher können sich gezielt über aussichtsreiche Berufszweige und geeignete Weiterqualifizierungen informieren. Berufseinsteiger und Karriereanwärter sollten sich allerdings von vorneherein über eines bewusst sein: Im Finanz- und Rechnungswesen lernt man nie aus.
Hier geht es zum Kongressprogramm!
Achtung: Den Frühbucherrabatt erhalten Sie noch bei Anmeldung bis zum 16. April 2009!
Hier geht es zum Anmeldeformular!
ReWeCo 2009
Auf der diesjährigen ReWeCo präsentieren Aussteller aus den Bereichen Fort- und Weiterbildung, Software, Personaldienstleistung und Medien ihre Produkt- und Servicelösungen. Im Dialog mit qualifiziertem Standpersonal lassen sich vielfältige Anwendungen auf ihre Relevanz für die eigene Unternehmenspraxis hin erproben. Zudem bieten sich auf der ReWeCo viele Gelegenheiten, persönliche Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen unter Gleichgesinnten auszutauschen. Hier geht es zur Ausstellerübersicht 2009.
Für Berufseinsteiger und karrierebewusste Fachkräfte ist die ReWeCo eine wichtige Anlaufstelle. Hier können sie sich einen Überblick über geeignete Qualifizierungsmaßnahmen von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen verschaffen. Zudem können sie sich mit Branchen-Insidern offen austauschen und Optionen für ihre berufliche Weiterentwicklung erörtern.
Kompetent und zielgruppenorientiert bietet die ReWeCo ein begleitendes Messebegleitprogramm. In Vorträgen und Firmenpräsentationen können sich Besucher informieren oder in Diskussionsrunden wertvolle Anregungen holen. Stellen Sie sich aus unserem vielfätigen Fachprogramm Ihr persönliches Portfolio zusammen. Das Messebegleitprogramm finden Sie hier.
Keine andere Veranstaltung bietet Besuchern die Möglichkeit, sich derart kompakt, praxisnah und aktuell über die vielfältigen Themen zwischen Soll und Haben zu informieren.
Ab sofort können Sie hier Eintrittskarten für die ReWeCo 2009 bestellen.
BVBC Mitglieder erhalten für den Besuch der ReWeCo und die Teilnahme am Messebegleitprogramm jeweils eine kostenfreie Messeeintrittskarte. Diese können Sie unter redling
bvbc.de anfordern.
NPO Praxistag 2009
Der BVBC-Arbeitskreis Sozialwirtschaft plant auch in diesem Jahr vorraussichtlich in Frankfurt einen NPO-Praxistag.
Der NPO-Praxistag wurde im November vorigen Jahres durch den BVBC- Arbeitskreis Sowzialwirtschaft gemeinsam mit der DGCS (www.dgcs.de) veranstaltet. Hierzu begrüßten die Herren Thomas Hegenauer von der DGCS und Horst Jobelius vom BVBC insgesamt drei Referenten. Der Eröffnungsvortrag gestaltete Hans-Dieter Falkenberg – ein Kenner der betriebswirtschaftlichen Szene der Altenhilfe. Er brachte den Teilnehmern das Thema „Kennzahlen der Altenhilfe“ praxisgerecht näher, bevor Frau Elisabeth Bauer, als Expertin zur Strategieentwicklung in Non-Profit-Organisationen Ihren Vortrag gestaltete. Den Abschluss des Vormittags mit den Kurzvorträgen bildete Herr Stefan Furtmüller, der zum Thema „ISO-Zertifizierung – ein Alternative für NPO`s“ Stellung nahm.
Die Mittagspause nutzten die Teilnehmer die Zeit im kleinen Kreis zu persönlichen Gesprächen bzw. Austausch unter Kollegen. Die Arbeit wurde nachmittags in Workshops fortgesetzt. Dazu luden Frau Bauer (Stragegieentwicklung) und Herr Furtmüller (ISO-Zertifizierung) zur Gruppenarbeit ein. Die intensive Diskussion führt zu vielerlei Gesprächen, Nachfragen und Anregungen. Die Ressonanz der Veranstaltung war durchweg positiv, so dass sich die beiden Verbände, die Veranstaltung auch im nächsten Jahr fortzusetzen möchten.
Bei Interesse, Fragen oder Anregungen zum Thema können Sie sich an Herrn Jobelius unter Jobelius
web.de wenden. Wir freuen uns weiterhin auf rege Beteiligung.
Fachinformationen
Haufe informiert: Betriebsprüfung - Soforthelfer
Einführung
Kaum ein Betriebsinhaber, der nicht Angst vor der Betriebsprüfung hat. Richtig ist: In den meisten Prüfungen wird der ein oder andere Tatbestand aufgegriffen, der dann tatsächlich zu einer hoheren Steuer führt. Dieser Beitrag hilft Ihnen, sich optimal auf eine bevorstehende Betriebsprüfung vorzubereiten. Im Vorfeld vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und leiten die richtigen Masnahmen ein. Haben Sie die Checkliste durchgeprüft, sehen Sie der nächsten Prüfung beruhigt entgegen.
1 Prüfdienste der Finanzämter
Die Finanzbehörden sichern den Steueranspruch durch die verschiedensten Prüfarten bzw. -dienste. Der regulare Prüfdienst ist die Betriebsprüfung. Sie prüft in einem bestimmten Turnus. Alle anderen Prüfdienste zählen zu den Sonderprüfungen. Sie werden in der Regel nur dann tätig, wenn ein konkreter Bedarf besteht. Die Lohnsteuerprüfung kann teilweise auch turnusmasig bestimmte Betriebe prüfen, die schon lange nicht mehr lohnsteuerlich geprüft worden sind.
Umsatzsteuernachschau muss nicht angekündigt werden
Ab dem Veranlagungszeitraum 2002 hat der Gesetzgeber fur die Umsatzsteuer die Möglichkeit einer allgemeinen Nachschau geschaffen. Diese Nachschau berechtigt die mit der Umsatzsteuer befassten Amtsträger (in der Regel die Umsatzsteuerprüfer) Grundstücke und Geschäftsräumlichkeiten von "Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tatigkeit selbstständig ausüben" (umsatzsteuerliche Unternehmer), während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu betreten.
Im Gegensatz zu einer Prüfung muss diese Nachschau nicht angekündigt werden. Durch die Nachschau soll sich die Finanzbehörde ein Bild von den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen eines Unternehmens verschaffen (vgl. auch Tz 12).
Lesen Sie den kompletten Beitrag im geschlossenen Mitgliederbereich der BVBC-Website. Diesen finden Sie nach Ihrem Mitgliederlogin unter folgendem Link: http://www.bvbc.de/uploads/media/Betriebspruefung__Soforthelfer_HBuO_01.pdf
NWB informiert: Jahresabschluss-Erleichterungen für Kleinstunternehmen - Vorschlag der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Kleinstunternehmen von der Verpflichtung freizustellen, Jahresabschlüsse zu erstellen. Kleinstunternehmen sind solche Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreiten:
- Bilanzsumme 500.000 Euro,
- Nettoumsatzerlöse 1.000.000 Euro und
- im Durchschnitt zehn Arbeitnehmer im Geschäftsjahr.
In Deutschland könnten somit vor allem kleine GmbH und GmbH & Co. KG profitieren, weil sie ihre Abschlüsse nicht mehr nach den strengen Anforderungen für Kapitalgesellschaften aufstellen und vor allem offenlegen müssten (§ 264 ff. HGB). Dem Vorschlag müssen noch Rat und Europäisches Parlament zustimmen, anschließend kann die Umsetzung im HGB erfolgen.
Hinweis: Mit dem BilMoG ist geplant, die Rechnungslegung für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften zu erleichtern: Betragen an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen die Erlöse nicht mehr als 500.000 Euro und der Gewinn nicht mehr als 50.000 Euro, so soll auch handelsrechtlich eine Einnahmen-Überschussrechnung genügen. Umstritten ist derzeit, ob die Personenhandelsgesellschaften tatsächlich einbezogen werden sollten, weil gesellschaftsrechtlich Kapitalkonten benötigt werden.
Haufe informiert: Wirtschaftskrise: Konjunkturpakete der Bundesregierung für Unternehmen nutzen!
Wir haben die wesentlichen Maßnahmen der Regierung aus den Konjunkturpaketen I + II mit Nutzen für die Unternehmen konsolidiert zusammengestellt. Neben einem Überblick erhalten Sie auch eine Bewertung der Maßnahmen.
1 Überblick
Deutschland befindet sich am Anfang einer Wirtschaftskrise, die weitere Negativrekorde erwarten lässt. Um diese zu bekämpfen hat die Bundesregierung bisher zwei Konjunkturpakete beschlossen. Diese beinhalten neben vielen Erleichterungen für den Bürger auch Maßnahmen, die den Unternehmen direkt oder indirekt zu gute kommen.
Die Chancen daraus müssen erkannt und ergriffen werden, dann übersteht das Unternehmen die Krise mit möglichst geringen Einbußen. Nicht alle Maßnahmen zielen direkt auf Unternehmen, viele haben aber indirekte Auswirkungen. Andere Maßnahmen können direkt von Unternehmen genutzt werden. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Maßnahmen der Regierung aus den Konjunkturpaketen I + II mit Nutzen für die Unternehmen konsolidiert zusammengestellt. Neben einem Überblick erhalten Sie auch eine Bewertung der Maßnahmen.
Lesen Sie den kompletten Beitrag im geschlossenen Mitgliederbereich der BVBC-Website. Diesen finden Sie nach Ihrem Mitgliederlogin unter folgendem Link: http://www.bvbc.de/uploads/media/Wirtschaftskrise_FinPro_01.pdf
NWB informiert: Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar
Pendelt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung zu ständig wechselnden Einsatzstellen, sind die Kosten hierfür in voller Höhe und damit ohne eine Mindestentfernung als Werbungskosten abzugsfähig. Dies bekräftigte der BFH mit Urteil vom 18.12.2008 (VI R 39/07). Der Ansatz einer Entfernungspauschale, die für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen ist, scheidet daher aus.
Im Streitfall hatte das Finanzamt (FA) bei Fahrten des Klägers zu wechselnden Tätigkeitsstätten, die weniger als 30 km von seinem Wohnort entfernt lagen, nur die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer berücksichtigt. Hierbei berief sich das FA auf ältere Rechtsprechung des BFH, wonach die Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zur Entfernungspauschale auch auf Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten im Einzugsbereich (sog. 30-km-Grenze) anzuwenden war.
Der BFH stellte klar: Diese Rechtsprechung ist aufgrund geänderter Rechtslage überholt. Er verdeutlichte nochmals, dass die Entfernungspauschale nicht auf Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten angewendet werden kann. Denn solche Einsatzstellen sind - anders als eine regelmäßige Arbeitsstätte - nicht auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt. Der Arbeitnehmer kann sich folglich nicht auf die immer gleichen Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken.
Der BFH geht davon aus, dass sich die Finanzverwaltung dieser Rechtsauffassung zwischenzeitlich angeschlossen hat. Denn die in R 38 Abs. 3 LStR (1999 bis 2007) angeführte Regelung zur 30-km-Grenze sei in den LStR 2008 nicht mehr enthalten (vgl. R 9.5 LStR 2008 und H 9.4, 9.5 des Lohnsteuer-Handbuchs 2008).
(Pressemitteilung des BFH vom 25.2.2009)
Verlag C.H. Beck informiert: Aktuelle Rechtsfragen
Zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung, BFH-Urteil vom 17.12.2008, XI R 62/07
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=277319
Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern, OFD Rheinland und Münster, gleichlautende Verfügung vom 13.2.2009, S 2338 - 1001 - St 215 (OFD Rheinland), S 2353 - 20 - St 22 - 31 (OFD Münster)
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=277329
Übersicht der Steuererklärungs-Abgabetermine 2009:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=132220
Inanspruchnahme einer Bürgschaft als nachträgliche Anschaffungskosten, BFH-Urteil vom 22.4.2008, IX R 75/06, NV
Kontakt
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn
Tel: +49 (0)228 / 9 63 93 - 0
Fax: +49 (0)228 / 9 63 93 - 14
E-Mail: kontakt
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