Arbeitskreis Prüfungsausschuss Bilanzbuchhalter
Im Herbst 2009 wurde der Arbeitskreises "Prüfungsausschuss Bilanzbuchhalter" 10 Jahre alt.
Gegründet wurde der Arbeitskreis durch Gisela Pott-Franken, ehemals BVBC-Präsidiumsmitglied. Hochkarätige Teilnehmer, wie Prof. Eichholz und Prof. Dr. Endriss konnte sie bereits damals begrüßen.
Unterstützung fand sie in allen Fragen durch den BVBC-Ehrenpräsidenten Udo Binias und vielen Prüfungsausschussmitgliedern.
An dieser hochkarätigen Besetzung hat sich bis heute nichts geändert.
DIHK-und IHK-Vertreter sind bei jeder Zusammenkunft, neben den BVBC-Mitgliedern und Prüfungsausschussvertretern, stets dabei und immer willkommen.
Hervorzuheben ist die immer rege Diskussion zu den auf der Tagesordnung aufgestellten Punkten. Davon machen die Teilnehmer reichlich Gebrauch, so dass der Erfahrungsaustausch eindeutig im Vordergrund steht.
Diskutiert wurde und wird z. B. über die Beaufsichtigung der schriftlichen Prüfung, Vereinfachung von Korrekturen, Aufgabenbewertungen, Punktevergabe, Handhabung der mündlichen Prüfung, Einsprüche von Prüflingen usw. Mit Erstaunen nehmen neue Teilnehmer zur Kenntnis, wie unterschiedlich die einzelnen Industrie- und Handelskammern die Einbindung der Prüfungsausschüsse , die Prüfungsabläufe sowie die Korrekturen der Prüfungsaufgaben, um nur einige zu nennen, handhaben. Mittlerweile gibt es Erstellerausschüsse für Prüfungsaufgaben nebst Lösungshinweisen. Selbige sind sechs Monate nach Beendigung und Abschluss der Prüfung käuflich, beim Bertelsmannverlag zu erwerben. Die derzeit gültigen Rechtverordnungen für Bilanzbuchhalter und Controller wurden durch ein Mitglied unseres Arbeitskreises mit entwickelt und an das Bundesbildungsministerium zur Verabschiedung überwiesen.
Anregungen der Teilnehmer werden aufgegriffen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt. Die Teilnehmer sind sich immer einig, "die weite Anfahrt habe sich gelohnt", denn, vieles was gesagt wird, ist schriftlich nicht nachlesbar.
Am 25. Okt. 2011 findet das 25. Treffen des AK in Bonn statt. Sicherlich ein kleines Jubiläum mit hochkarätigen Experten. Voranmeldung ist erforderlich.
Prüfungsaufgaben besser, aber Zeitvorgaben zu knapp - Prüfungszeugnisse auch in englisch und französisch
Die kürzliche Sitzung des BVBC Arbeitskreises Prüfungsausschuss brachte einiges an Ergebnissen aus den umfangreichen Tagesordnungspunkten:
16 Teilnehmer waren aus ganz Deutschland angereist, um die hochkarätigen Prgrammpunkte zu diskutieren und zu beschließen.
Mit Freude und Genugtuung konnte Gisela Pott-Franken die im Bundesgestzblatt veröffentlicht Änderung der Rechtsverordnung für Bilanzbuchhalter bekanntgeben. Ein wesentlicher Anstoß wiederholter Kritik wurde u.a. geändert. Mit sofortiger Wirkung müssen Prüflinge nicht mehr den Prüfungsteil A bestanden haben, um zum Prüfungsteil B zugelassen zu werden, es reicht, dass der Kandidat den Prüfungsteil A angetreten hat. Dies ist wichtiger Zeitgewinn zur Erlangung des Prüfungszeugnisses.
Ebenso wichtig ist eine weitere Änderung bei der internationalen Bilanzierung. Eine Prüfung nur im IFRS Grundlagenteil statt Hauptteil, kann nun bis 2020 gewählt werden. Ursprünglich war diese Frist auf 2010 begrenzt. Sie auch BRZ Ausgabe 1/2010, Seite 42.
Diskutiert wurden die Prüfungsaufgaben, die zweimal im Jahr neu aufgelegt werden und bei den Kandidaten gemischte Gefühle hervorrufen. Insgesamt stellten die Teilnehmer fest, ist eine verbessernde Tendenz bei der Erstellung der Aufgaben festzustellen. Zuständig dafür ist ein eigener Ausschuss zur Erstellung von Prüfungsaufgaben. Im Landesfachausschuss werden solche Prüfungsaufgaben zunächst sorgfältig geprüft, bevor die Benutzungsreife bescheinigt wird.
Unverändert besteht immer noch ein Zeitproblem bei der Lösung von Aufgaben, soll heißen, dass manche Aufgaben für die dafür vorgesehene Lösungszeit zu lang bzw. zu umfangreich sind. Eine fünfstündige Klausur allein im Fach "Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalen Recht" verlangt den Prüflingen gehörige Konzentration ab. Wehe, es schleicht sich ein mathematischer Fehler ein; damit kann die komplette Lösung aus dem Ruder laufen.
Hier wird man Fingerspitzengefühl von den Korrektoren erwarten dürfen.
Der DIHK arbeitet gemeinsam mit den IHK an einer Lösung von solchen ungewollten Zeitproblemen.
Neben dem Prüfungsteil A + B, gibt es auch noch den Teil C. Hier handelt es sich um eine Projektarbeit, die im Prüfungsraum zu erstellen ist und im Anschluss zu präsentieren ist. Die benutzbaren Hilfsmittel sind angabegemäß nicht einheitlich geregelt. So soll ein Taschenrechner nicht zulässig sein, wohl aber - verständlicherweise - der Flipchart. Der wiederum ist nicht immer in der erforderlichen Anzahl verfügbar. Für die zu erarbeitende Projektarbeit werden von der IHK zwei Themen zur Auswahl vorgegeben. Diskutiert wurde, ob die Vorgaben sich immer an dem Inhalt der Rechtsverordnung orientieren. Daran wurden Zweifel geäußert, sodass diese Thema weiter verfolgt wird. Das ausgewählte Thema ist teilweise so komplex, das ein Taschenrechner notwendig wäre. Auch hier wird der Arbeitskreis nachhaken.
Ein Kritikpunkt ist unverändert die recht späte Veröffentlichung der Prüfungsaufgaben . Diese sind ca. 6 Monate nach der Prüfung beim Verlag käuflich zu erwerben. Auch der BVBC erhält diese Aufgaben nicht auch nicht früher. Das stößt bei Prüfunglingen, die beim BVBC nach der Prüfung anfragen auf völliges Unverständnis. Ungeklärt blieb die Anregung einen Rhythmus einzuführen, wann Prüfungsausschussmitglieder die Prüfungsaufgaben erhalten.
Als Idee wurde genannt, einen Tag nach der letzten Prüfung (bundesweit einheitlich) die Aufgaben zu veröffentlichen. Dann sollten die Aufgaben auch an der Verband gehen.
Ein weiterer Punkt für konstruktive Kritik im Gemium war die vergleichsweise hohe Duchfallquote von rd. 50 % bei den Prüfungen. Liegt es an den schwierigen Prüfungsaufgaben, oder dem jungen Alter der Prüflinge (ca. 24-26 Jahre), oder an der mangelnden Ausbildung, oder der unzureichenden Vorbereitungszeit, die immer wieder unterschätz wird. Diese Fragen geben immer erneut Zündstoff in der Diskussion. Würde diese Durchfallquote minimiert, wären dies potentielle Mitglieder für den BVBC.
Prüfungszeugnisse werden nach Bestehen der Prüfung auf Verlangen auch in englisch und französisch ausgestellt. Zusätzlich wird ein Berufsprofil in den Sprachen ausgestellt und ausgehändigt. Dem Vernehmen nach, muss jedoch ausdrücklich danach gefragt werden. Ob Kosten mit der Austellung verbunden sind, wird derzeit erfragt und in der nächsten Sitzung diskutiert.
Die nächste Sitzung findet am 25. Oktober 2010 in Bonn statt. Anmeldungen bitte über den BVBC.
Eines der Themen: BilMoG erscheint in dern Prüfungsaufgaben erst ab Herbst 2010, für und wider!
Udo Binias
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Artikel 29)
Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhaler / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Artikel 29
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18. Oktober 2007 (BGBI. I S. 2485) wird wie folgt geändert:
- In § 2 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort "bestanden" durch das Wort "abgelegt" ersetzt.
- In § 3 Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.
- § 5 wird wie folgt gefasst:
" § 5
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt." - § 8 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach den Wörtern "Geprüfte Bilanzbuchhalterin oder" die Wörter "einen gleichwertigen Abschluss oder" eingefügt:
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
"Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre der Grundlagenteil nach § 4 Abs. 4 Nummer 1 bis 9 abgelegt, kann dieser auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin angerechnet werden." - In § 9 Absatz 1 werden die Wörter "nach dieser Verordnung" gestrichen.
- In der Anlage 1 werden nach der Angabe "(BGBI. I S. 2485)" die Wörter ", die durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBI. I S. 2960) geändert worden ist," eingefügt.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe "(BGBI. I S. 2485)" werden die Wörter ", die durch Artikel 29 der Verordnung vom 25. August 2009 (BGBI. I S. 2960) geändert worden ist," eingefügt.
b) In Nummer 4 wird ie Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "31. Dezember 2020" ersetzt.
c) Nach Nummer 7 wird der Klammerzusatz durch den Klammersatz "(Im Fall des § 5: "PRüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 5 im Hinblick auf die am ............... in ............... vor ............... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ............... freigestellt.")" ersetzt.
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