Arbeitskreis Internationale Rechnungslegung
Der Arbeitskreis Internationale Rechnungslegung beschäftigt sich mit den internationalen Bilanzierungsstandards IAS/IFRS und US-GAAP.
In Deutschland ist das Deutsche Rechnungslegungsstandard-Committee (DRSC) vom Bundesministerium der Justiz legitimiert (aufgrund § 242 Abs. 1 HGB), internationale Rechnungslegungsvorschriften in deutsches Recht zu transformieren.
Die Zusammenarbeit zwischen DRSC und BMJ wurde am 2. Dezember 2011 auf eine neue vertragliche Grundlage gestellt: an diesem Tage wurde ein Standardisierungsvertrag zwischen dem BMJ (Bundesministerium der Justiz) und dem DRSC (Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V.) unterzeichnet. Die aus Finanzierungsgründen notwendig gewordene Neuorganisation des DRSC ist hiermit abgeschlossen. Der Standardisierungsvertrag regelt den Rahmen für die Facharbeit des DRSC; neu aufgenommen wurde die auch in der Neufassung der Satzung des DRSC festgeschriebene Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Interesses.
Mit der Anerkennung als deutscher Standardisierer kann nun die Facharbeit der neu konstituierten Fachgremien aufgenommen werden. Somit kann sichder DRSC nunmehr mit ganzer Kraft in die zahlreichen internationale und nationale Projekte, die zur Diskussion stehen, einbringen.
Dabei werden Erarbeitungen des Iststandes einzelner IAS/IFRS-Regelungen und Stellungnahme zu Neuerungen aus Sichtweise des AK Internationale Rechnungslegung erarbeitet; ebenso wird eine enge Zusammenarbeit mit Fachhochschulen, Universitäten und europäischen Bilanzierungsexperten angestrebt. Die International Financial Reporting Standards sind bereits heute als Grundsätze nationaler und internationaler Konzernrechnungslegung anerkannt.
Unsere Ziele sind:
- Verfolgung der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsstandards
- Fortbildung im Bereich internationaler Rechnungslegung
- Abgabe von Stellungnahmen an das DRSC
- Fortbildung im Bereich Business English
- Meinungs- und Informationsaustausch über aktuelle Bilanzierungsfragen
Aktivitäten / Termine
Das nächste Arbeitskreistreffen findet am 21. Juli 2012 in BVBC-Bundesgeschäftsstelle in Bonn zu den Themen "Latente Steuern nach IFRS" und "Business English" statt.
Die Einladung sowie die Tagesordnung finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen.
Was sind IFRS/IAS?
1973 erfolgte die Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) als privatrechtlicher Verein nationaler Verbände von Rechnungslegern und Wirtschaftsprüfern, mit Sitz in London. Ziel war bereits damals die internationale Vergleichbarkeit der Rechnungslegung.
Zunächst führte das IASC ein kaum beachtetes Schattendasein, bis die EU im Jahr 2000 beschloss, bei der Fortentwicklung von Rechnungslegungsvorschriften mit dem IASC zusammenzuarbeiten.
2001 wurde das IASC umstrukturiert - es erfolgte zugleich die Umbenennung in IASB (International Accounting Standards Board). Bis dahin von IASC verabschiedete International Accountig Standards (IAS) behielten ihre Gültigkeit, sie werden nach und nach modifiziert oder vom IASB durch neue Standards ersetzt. Diese neu vom IASB entwickelten Rechnungslegungsstandards heißen nunmehr International Financial Reporting Standards (IFRS) und werden fortlaufend durchnummeriert. Die Veröffentlichung des ersten neuen erfolgte im Juni 2003, weitere Standards werden laufend vom IASB verabschiedet. Um gesetzliche Wirkung entfalten zu können, verabschiedet die Europäische Union die Standards in einem so genannten Endorsement-Prozess. Es ist keine gesonderte Überführung in nationales Recht erforderlich, da für alle Beitrittsländer der EU die EU-Direktiven unmittelbar gelten.
Die sich durch die IFRS ergebenen Veränderungen resultieren aus den grundlegenden unterschiedlichen Zielsetzungen zwischen deutschem Bilanzrecht und IFRS. Während das deutsche Bilanzrecht vom Vorsichtsprinzip (Schutz der Gläubiger und Kapitalerhaltung) geprägt ist, dominiert bei den IFRS dagegen die Informationsfunktion für Investoren (information useful). Hier steht also der anonyme Teilnehmer im Vordergrund (z.B. der Rentner als Aktionär oder Anleihegläubiger) der organisierten Kapitalmärkte.
Organisation des IASC/IASB
Die Gründung des International Accounting Standards Committee (IASC) erfolgte am 29. Juni 1973 mit Sitz in London von Berufsverbänden der Accountancy Profession (mehrheitlich Wirtschaftsprüfer) aus neun Ländern, darunter Deutschland.
Der International Accounting Standards Board (IASB) übernimmt im April 2001 die Aufgabe, die eine weltweite Konvergenz im Bereich internationale Finanz-Berichterstattung zu erreichen. Der IASB tritt hierbei die Nachfolge des IASC an und hat seinen Sitz in London.
Die hier zugrunde liegende Umstrukturierung führt auch zur Gründung einer Stiftung, der IASCF, mit Sitz in Delaware, USA. Die Finanzierung der Einlagen erfolgt durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, privater Finanzinstitutionen und Industrieunternehmen aus der ganzen Welt, von Zentral- und Entwicklungsbanken und anderen internationalen Organisationen.
Struktur des IASB
Die IASB ist im Wesentlichen aus drei Organen gekennzeichnet:
- IASC Trustees
- IASB
- SIC / IFRIC
Die 22 Trustees nominieren und kontrollieren den IASB. Sie setzen sich zusammen aus Wirtschaftsprüfer, Analysten, Professoren und Bilanzerstellern. Bei den Trustees handelt es sich um ehrenamtlich tätige, sie bestimmen nach anfänglicher Auswahl durch ein Nominierungskommittee zukünftige neue Mitglieder durch Zuwahl (Kooptation).
Hingegen besteht das Board aus hauptamtlichen Mitgliedern. Dieses Board nimmt Berichte des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC, dem früheren SIC) entgegen, welche die Interpretationen einzelner IFRS / IAS betreffen. Neben der Führung der Geschäfte des IASC sind Aufgaben des Board im Wesentlichen:
- Verabschiedung von Standards und Interpretationen
- Kontaktaufnahme zu nationalen Rechnungslegungsinstitutionen ("Standardsettern")
Ansprechpartner

Marcus Lotz
Mobil: ++41 (0) 79 / 7 82 47 98
E-Mail: marcus.lotz
bluewin.ch
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